1. Dein Beratungsgespräch bei Transformia
Im kostenlosen Gespräch möchten wir Dich näher kennenlernen. Bevor wir einen Aktivierungsgutschein (AVGS) beantragen, finden wir gemeinsam heraus, welches unserer Coachings am besten zu Dir passt. Ruf uns gerne an 0561 95334939 oder fülle unseren Fragebogen aus und wir kontaktieren Dich und leiten alle weiteren Schritte ein.
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2. Dein Coaching-Plan
Zusammen mit Dir erstellen wir Deinen speziellen Coaching-Plan. Außerdem teilen wir Dir einen Coach zu, der Deine Muttersprache spricht! Als wichtigsten Schritt beantragen wir zusammen mit Dir Deinen AVGS (Aktivierungsgutschein) bei deiner Arbeitsagentur oder Deinem Jobcenter. Wir besprechen gemeinsam alles, damit das Coaching alle behördlichen Vorgaben entspricht.
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3. Deinen AVGS erhalten? Los gehts!
Du kriegst die Bewilligung des AVGS per Post von Deiner Arbeitsagentur / Deinem Jobcenter. Die Bewilligung bestätigt, dass du an unserem Coaching teilnehmen darfst. Auch wir werden von der Arbeitsagentur benachrichtigt. Sobald Du Deine Bewilligung bei uns einreichst, können wir das Coaching beginnen!
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Was ist ein AVGS (Aktivierungsgutschein) – AVGS online beantragen
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz AVGS) vom Jobcenter wird von der Agentur für Arbeit ausgestellt, um Arbeitslosen und -suchenden die Fördermöglichkeit zu bescheinigen. Gefördert werden sogenannte „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“, dazu zählen auch ein persönliches Coaching sowie Hilfestellungen zur Wiedereingliederung.
Wofür benötige ich einen Aktivierungsgutschein? – AVGS online beantragen
Der Aktivierungsgutschein ist erforderlich, um bei einem Bildungsträger wie TRANSFORMIA ein individuelles und kostenfreies Coaching zu buchen. Mit einem Coaching zur Aktivierung steigen Deine Chancen, erfolgreich eine Arbeitsstelle zu finden und anzutreten.
Solltest Du von Deiner Arbeitsagentur keinen Aktivierungsgutschein erhalten, sprich bitte mit uns und lass Dich beraten. Sicherlich gelingt es Dir mit unserer Hilfe, Deine Vermittlungsfachkraft von der Ausstellung eines Aktivierungsgutschein zu überzeugen.
Wie beantrage ich einen Aktivierungsgutschein?
Den Aktivierungsgutschein beantragst Du bei der Arbeitsagentur (bei ALG1 Bezug) oder beim Jobcenter (bei ALG 2 Bezug). Es gibt für die Beantragung keine vorgeschriebene Form.
Du kannst den Aktivierungsgutschein persönlich, schriftlich oder per Email stellen. Eine Vorlage für ein Anforderungsschreiben erhältst Du gerne von uns. Für ein Coaching gibst Du an, dass Du an einer Maßnahme zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt it nach § 45 SGB III teilnehmen möchtest.
Dein*e Arbeitsvermittler*in wird Dir den richtigen Aktivierungsgutschein ausstellen und Du kannst zeitnah mit Deinem individuellen Einzelcoaching beginnen. Brauchst Du Hilfe bei der Beantragung? Nutze einfach den nachfolgenden Link und wir senden Dir einen vorbereiteten Antrag zu. Du musst ihn dann nur noch an Deine Agentur weiterleiten.
Du hast bereits einen Aktivierungsgutschein?
Du hast bereits einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz: AVGS) erhalten? Prima! Dann können wir sofort mit Deinem kostenlosen Coaching starten. Bitte fülle den nachstehenden Fragebogen aus und lade den AVGS hoch. Wir prüfen den AVGS und melden uns schnellstmöglich telefonisch bei Dir, besprechen mit Dir den Umfang und den Inhalt Deines Coachings und beantworten all Deine Fragen – bevor Du das Coaching bei uns buchst. Selbstverständlich kannst Du uns auch jederzeit per Chat, Telefon oder Email erreichen.
Der Aktivierungsgutschein im Überblick
✓ Grundlage für die Teilnahme am Coaching
Alle Möglichkeiten einen AVGS zu beantragen – AVGS online beantragen
- Arbeitsuchende ohne Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit (ALG I) oder dem JobCenter (ALG II)
- Arbeitslose mit Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit (ALG I) oder JobCenter (ALG II)
- Arbeitnehmer in einer befristeten, ggf. gekündigten Beschäftigung
- Absolventen einer Hochschule oder Berufsausbildung, ggf. wenn Sie kurz vor dem Abschluss stehen, können Sie einen Vermittlungsgutschein erhalten.
- Arbeitsuchende aus der Elternzeit heraus, welche wieder an den freien Arbeitsmarkt wollen.
- Bei Beendigung der Pflege der Eltern/Familienangehörigen, welche wieder an den freien Arbeitsmarkt wollen
- Selbstständige, welche sich umorientieren und eine sozialversicherungspflichtige Anstellung suchen, können einen Vermittlungsgutschein für die private Arbeitsvermittlung erhalten.
- Beschäftigte in Transfer- oder Auffanggesellschaften haben ebenfalls die Möglichkeit einen privaten Arbeitsvermittler mit dem Vermittlungsgutschein zu bezahlen und diesen bei der Bundesagentur (BA) zu beantragen.
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